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Schwangerschaftsabbruch in Österreich

Was das Gesetz erlaubt, wie viel Zeit du wirklich hast, was es kostet und wo es Versorgung gibt. Sachlich und ohne Wertung.

Allgemeine Informationen zur Rechtslage und zur Versorgung in Österreich. Das ist keine medizinische oder rechtliche Beratung und keine Haltung zu deiner Entscheidung. Die Angaben sind zeitabhängig.

Was deine Situation wirklich bestimmt

Wie viel Zeit du hast
Etwa drei Monate - gerechnet ab der Einnistung, nicht ab der ausgebliebenen Periode

In der Praxis liegt das nahe dem Beginn der 16. Woche, gerechnet ab dem ersten Tag deiner letzten Periode. Die meisten Ordinationen in Österreich hören früher auf, bei 13+6. Falsch zu zählen ist hier der häufigste und teuerste Fehler - lass das Datum per Ultraschall bestätigen.

Schwangerschaftsabbruch: gesetzliche Regelungen
Die frühere Frist, die fast niemand nennt
Medikamentöser Abbruch: nur bis Tag 63 (Ende der 9. Woche)

Die sanftere, günstigere und privatere Möglichkeit endet lange vor der gesetzlichen Frist. Danach bleibt nur ein operativer Eingriff.

Faltblatt „Schwangerschaftsabbruch", 3. Auflage (Nov 2025)
Beratung und Wartezeit
Keine Beratungsstelle vorgeschrieben. Keine Wartezeit.

Das Gesetz verlangt ein ärztliches Gespräch mit der Ärztin, die dich behandelt - keinen Schein von einer Beratungsstelle. In Deutschland ist das anders (Beratungsschein und drei Tage Wartezeit), und diese Annahme wird oft mitgebracht.

§ 97 StGB - Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
Wer zahlt
Du - es ist eine Privatleistung

Die Krankenkasse zahlt nur bei medizinischer Indikation oder wenn das Mädchen unter 14 war.

Meine Entscheidung - mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Vertraulichkeit
Keine Meldung an deine Kasse oder eine andere Stelle

Es gibt überhaupt keine Meldepflicht, keinen Wohnsitz-Nachweis, und du musst nie einen Grund angeben.

Schwangerschaftsabbruch - Überblick

So läuft es meistens ab

Wörter wie „meistens“ stehen bewusst da - was verfügbar ist, hängt stark davon ab, wo du wohnst.

  1. 1Die Schwangerschaft bestätigen und das Datum klären - per Ultraschall, nicht per Kopfrechnen
  2. 2Eine Ordination finden. Außerhalb von Wien ist das der schwierige Teil, nicht die Entscheidung
  3. 3Wenn du finanzielle Hilfe brauchst: vor der Behandlung beantragen - danach ist es zu spät
  4. 4Das ärztliche Gespräch (das ist die gesetzlich vorgesehene Beratung) und die Wahl der Methode
  5. 5Der Abbruch - medikamentös, mit der zweiten Tablette zu Hause, oder ein kurzer Eingriff
  6. 6Bestätigen, dass alles vollständig ist - Test nach etwa 2–3 Wochen oder eine Kontrolle

Was es kostet

Übliche Spanne
Etwa €400–€1.000

Je nach Methode, Ordination und Bundesland. Frag vorab nach dem vollen Preis. Wenn du außerhalb einer Stadt wohnst, können Anreise, Übernachtung und Verdienstentgang mehr kosten als der Eingriff selbst.

Faltblatt „Schwangerschaftsabbruch", 3. Auflage (Nov 2025)
Unterstützung in Wien
€417,35 über die MA 40 - aber nur, wenn du vorher beantragst

Du brauchst die schriftliche Zusage vor dem Eingriff; danach bekommst du nichts. Der Betrag orientiert sich am öffentlichen Tarif - in einer privaten Ordination zahlst du die Differenz selbst.

Wer hilft, wenn ich kein Geld für den Schwangerschaftsabbruch habe?
Wann die Kasse zahlt
Bei medizinischer Indikation oder wenn das Mädchen unter 14 war
Meine Entscheidung - mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Woran Menschen scheitern

Warum „drei Monate“ in die Irre führt

Das Gesetz sagt drei Monate ab Beginn der Schwangerschaft - und definiert nie, wann das ist. Gemeint ist die Einnistung, also etwa drei Wochen nach Beginn deiner letzten Periode.

Die äußere gesetzliche Grenze liegt damit nahe dem Beginn der 16. Woche, gerechnet ab deiner letzten Periode. Die meisten Ordinationen hören aber bei 13+6 auf.

Wenn du ab der ausgebliebenen Periode rechnest oder ab dem Tag, an dem du es erfahren hast, liegst du in die Richtung falsch, die weh tut. Lass das Datum per Ultraschall bestätigen.

Wo es Versorgung wirklich gibt

Rund ein Drittel der öffentlichen Spitäler mit gynäkologischer Abteilung führt Abbrüche überhaupt durch. Nur etwa jedes achte führt sie auf Wunsch durch - etwa zehn Kliniken österreichweit, fünf davon in oder nahe Wien.

Burgenland und Tirol haben faktisch keine. Kärnten hat auf Anfrage nicht geantwortet. Eine Klinik, die angibt, Abbrüche anzubieten, hat eine Frau aus ethischen Gründen abgewiesen.

Ein Viertel der Frauen zwischen 15 und 59 wohnt mehr als 70 km von der nächsten öffentlichen Klinik entfernt, die das auf Wunsch macht; im Süden können es 200 km sein.

Ärztinnen, die Abbrüche durchführen, bleiben oft ungelistet, um Anfeindungen zu vermeiden. Jede Liste - auch unsere - ist deshalb aus Prinzip unvollständig, nicht aus Schlamperei.

Unter 18 - die Regel ist das Gegenteil von dem, was du erwartest

Ab 14 kannst du selbst zustimmen. Du musst weder Eltern noch Partner informieren.

Ein Spital kann nach dem Krankenanstaltengesetz des jeweiligen Bundeslands trotzdem die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten verlangen - der Spitalsweg kann also weniger vertraulich sein als eine private Ordination.

Unter 14 ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten immer nötig - und die Kasse übernimmt die Kosten.

Beratung, die dich nie weitervermitteln wird

Manche Stellen wirken neutral, vermitteln aber nicht weiter und arbeiten daran, dich umzustimmen. Die meisten legen das offen, wenn man genau liest - das Problem ist weniger Täuschung als Sichtbarkeit in der Suche plus eine laufende Uhr.

Drei Fragen klären das schnell: Nennen sie Ordinationen oder vermitteln sie weiter? Legen sie Haltung und Finanzierung offen? Gibt es dort das gesetzlich nötige ärztliche Gespräch, oder ist das ein zusätzlicher Schritt?

Eine Stelle kann ehrlich und gut gemeint sein und dich trotzdem eine Woche kosten, die du nicht hast.

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